Dr. Klaus-Dieter Rack: Der Hessischen Landtag und die Abgeordneten aus Friedberg und Umgebung

Wetterauer Zeitung , 29.04.2010

»…damit Friedberg nicht misslaunig werden möge.«

Dr. Klaus-Dieter Rack: Der Hessischen Landtag und die Abgeordneten aus Friedberg und Umgebung

von Lutz Schneider

 

Dr. Klaus-Dieter Rack referierte beim Friedberger Geschichtsverein

Dr. Klaus-Dieter Rack referierte beim Geschichtsverein über den Hessischen Landtag und die Abgeordneten aus Friedberg und Umgebung

Das Zitat aus der Überschrift stammt von dem Giessener Abgeordneten Georg Heyer und fiel in einer Sitzung der Zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen-Darmstadt vom 1. März 1821. Wie es zu derlei Pannen kommen konnte erläuterte Dr. Klaus Dieter-Rack in seinem informativen und mit vielen Bildern illustrierten Vortrag über den Hessischen Landtag und seine Abgeordneten von 1820 bis 1933 im Bibliothekszentrum Klosterbau. Grundlage seines Vortrages war das von ihm und Dr. Bernd Vielsmeier bearbeitete Handbuch der Hessischen Abgeordneten1820-1933, das kürzlich erschienenen ist und auf über 1100 Seiten die biografischen Einträge von 1063 Abgeordneten umfasst. In seinem auf Friedberg und die Wetterau fokussierten Vortrag beschrieb Rack, ausgehend von der „Verfassungs-Urkunde des Großherzogtums Hessen“ vom 17. Dezember 1820, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der neuen parlamentarischen Gremien. Die Erste Kammer orientierte sich am Vorbild des britischen Oberhauses und so gehörten ihr u.a. neben den Prinzen des Großherzoglichen Hauses die Häupter der adeligen Standesherren der Häuser Erbach, Isenburg, Leiningen, Löwenstein, Schlitz und Stolberg an. Als staatsrechtliche Neuerung bestand die Zweite Kammer aus 50 gewählten Abgeordneten. Sechs stellte der Grund besitzende Niederadel, 10 die bevorrechtigten Städte, darunter Friedberg sowie 34 weitere Abgeordnete, die von den Wahlberechtigten in den Wahlkreisen gewählt wurden. Da Wählbarkeit und Wahlrecht an das Einkommen gekoppelt waren, war die Anzahl der zu wählenden und der Wähler angesichts der Gesamtbevölkerungszahl relativ gering. Die Provinz Oberhessen, neben Starkenburg und Rheinhessen eine der drei Provinzen des Großherzogtums, war in 18 Bezirke für die Zweikammer-Wahlen unterteilt, von denen sieben in der Wetterau lagen. Darunter zwischen 1856 und 1872 der Wahlbezirk Assenheim, auch Friedberg-Land genannt, oder zwischen 1911 und 1918 die Wahlbezirke Rodheim/Ober-Rosbach bzw. Echzell/Reichelsheim, als Friedberg I und Friedberg II bezeichnet. Nach dem Zusammenbruch des Großherzogtums im November 1918 konstituierte sich der Volksstaat Hessen. Seine 70 Volkskammerabgeordneten konnten in unmittelbarer und geheimer Abstimmung von Männern und Frauen gewählt werden, sofern diese mindestens 25 Jahre alt waren. Damit waren fast 60% der Bevölkerung stimmberechtigt. 1933 fand eine Neuwahl des 7. Hessischen Landtags aufgrund des „Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 nicht mehr statt. Seine konstituierende Sitzung am 16. Mai 1933 war gleichzeitig seine letzte, am 7. Oktober wurde er endgültig aufgelöst. Die Vorstellung der für Friedberg und die Wetterau wichtigsten Abgeordneten rundeten die Ausführungen von Dr. Rack ab, der im Anschluss an den Vortrag noch viele Fragen der interessierten Zuhörer beantworten musste.

Lutz Schneider

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