Dr. Jutta Failing: Scharfrichter im alten Hessen

Giessener-Allgemeine, 16.12.2008

»Dr. Jutta Failing: Scharfrichter im alten Hessen«

Vielmals auf den Kopf gehacket … Galgen und Scharfrichter in Hessen

von Dr. Joachim Meißner

Dr. Jutta Failingg

Unter der Usabrücke vom Scharfrichter ertränktt

Zu diesem ungewöhnlichen Thema hatte der Friedberger Geschichtsverein eingeladen, um mehr über diesen blutigen Berufsstand zu erfahren. Immerhin sind auch in Friedberg Scharfrichter tätig gewesen. Zum Beispiel Nikolaus Bürger oder »Meister Niclas«, wie ihn die Quellen nennen. Er stand mehr als 40 Jahre in städtischen Diensten, bevor ihn eine misslungene Hinrichtung in Nieder-Mockstadt zwang, 1695 von diesem Amt zurückzutreten. Bis dahin hielt er das Richtschwert zu treuen Händen und bewohnte das Scharfrichterhaus vor dem Usertor, nahe dem heutigen Rosenthal-Viadukt. Mehr als 100 Jahre zuvor hatte ein unter Folter erpresstes Geständnis dazu geführt, dass die Friedbergerin Erna Streitgens der Hexerei und des Schadenzaubers angeklagt und, wie es in einem Dokument heißt, »unter der Usabrücke vom Scharfrichter ertränkt« wurde.

Scharfrichter, Henker, Nachrichter, Blutvogt, Meister Fix, Marterer, Schinder – über 100 Begriffe sind im deutschen Sprachgebrauch für den Vollstrecker der Todesstrafe im Umlauf. Nur populär ist er nicht: Kein anderer Beruf hat einen schlechteren Ruf als der des Scharfrichters. Doch entspricht das meist durch Kino und Fernsehen geprägte Bild vom Henker mit großem Fallbeil und dunkler Maske der historischen Wirklichkeit? Um diese Frage zu beantworten, hat Dr. Jutta Failing mit ihrer Co-Autorin Christiane Wagner hessische Quellen zusammengetragen und regionale Galgengeschichten aufgespürt. »Scharfrichter«, so Failing während ihres Vortrags, »waren keine düsteren, blutrünstigen und vermummten Gestalten, sondern angesehene, fromme Menschen«.

Wenn auch die Todesstrafe zu den ältesten Strafen überhaupt gehört, zum Beruf wurde das Henkersamt in Deutschland erst im 13. Jahrhundert. Bis dahin konnte etwa ein Bestohlener den Dieb eigenhändig bestrafen. Da die privaten Vollstrecker das Töten meist aber nicht gelernt hatten, wurden solche Hinrichtungen eher zu einem blutigen und grausamen Gemetzel denn zu einer fachmännischen Exekution. Erst durch die Übernahme des römischen Rechts auch für diesen Bereich trennten sich allmählich Rechtsprechung und Vollstreckung mit der Folge, dass das Scharfrichteramt zu einem qualifizierten Lehrberuf wurde.

Die Aufgaben eines Scharfrichters waren, das berichten die Quellen übereinstimmend, vielfältig: Vom »peinlichen Verhör« (Folter) über das Hinrichten mit Schwert, Strang und Rad bis zur Säuberung der Richtstätte reichte das Spektrum. Neben handwerklichem Geschick waren auch umfangreiche Kenntnisse der menschlichen Anatomie dafür notwendig. Zimperlich durften Scharfrichter, Gehilfe und Familie bei ihrem Geschäft nicht sein. Den Verwesungsgeruch der oft monatelang an den Galgen hängenden Verurteilten mussten sie ebenso ertragen wie die Schmerzensschreie der Gefolterten oder deren Herrichtung für den Gang zur Urteilsvollstreckung.

Die Obrigkeit beauftragte mit diesem rohen Gewerbe nur gottesfürchtige Männer mit tadellosem Ruf und vorbildlichem, das heißt frommem Privatleben; Ausschweifungen und Freude an Gewalt waren tabu. Und so hinterließen die berufsmäßigen Grausamkeiten nicht selten ihre Spuren in den belasteten Gemütern der Henker. »Viele ertränkten ihre psychischen Bürden im Alkohol. Darauf verweisen die konsumierten Mengen Wein vor und nach den Hinrichtungen«, so Failing, die sogar Quellen fand, die einen Fall aus der Wetterau belegen. »In Lindheim bei Büdingen betranken sich ein Scharfrichter und seine drei Knechte an zwei Foltertagen mit insgesamt 102 Litern Wein.«

Reich konnte man in diesem Berufsstand sicher nicht werden, auch wenn jeder Handschlag seinen Preis hatte. Es gab feste Tarife für jede Maulschelle, jeden Foltergriff, jede Hinrichtung. Sogar die Menge an Stroh und Brennholz für eine Lebendverbrennung war geregelt und keineswegs dem Zufall überlassen. Da das Amt des Scharfrichters nur zeitweise beansprucht wurde, betrieben viele von ihnen im Nebenerwerb eine Abdeckerei. Auch wenn das ein »stinkendes« Gewerbe war, aus Tierkadavern Rohhäute, Talg, Pferdehaare, Leim und Horn zu gewinnen, es sorgte doch immerhin für ein regelmäßiges Einkommen.

»Viele Scharfrichter ertränkten ihre psychischen Bürden im Alkohol««

Scharfrichter, das betonte die Referentin am Ende ihres spannenden Vortrags, waren keine sadistischen und blutrünstigen Zeitgenossen. Sie wie die ganze Familie hatten meist keine andere Wahl und kaum eine Chance, die festen Standesstrukturen zu durchbrechen. Wer als Sohn eines Scharfrichters geboren wurde, übernahm zumeist später selbst ein solches Amt. Und wenn sich die Musche, so hieß die Tochter des Scharfrichtermeisters, verheiraten wollte, dann kam meist nur ein Mann aus dem gleichen Berufsstand in Frage. Erst ab 1819 galten Scharfrichter als dem bürgerlichen Stand zugehörig und durften auch andere Berufe wählen.

Manches blutige Detail, das die Referentin preisgab, rief im Auditorium mitunter blasse Gesichter und verständnisloses Kopfschütteln hervor. Das Töten von Menschen, um das Töten von Menschen zu verhindern, wie es bis heute in vielen Ländern praktiziert wird, ist angesichts seiner Grausamkeit nur schwer zu verstehen. Und auch wenn es kein adventliches Thema war, wie der Vorsitzende des Geschichtsvereins Hans Wolf schon zur Einführung betonte, das Interesse der Anwesenden war dennoch groß. Das zeigten die engagierten Fragen, die sich an den Vortrag der Referentin anschlossen, und das offenbarte nicht zuletzt die lebhafte Nachfrage nach dem Buch zum Thema, das Dr. Jutta Failing mitverfasst hat: »Vielmals auf den Kopf gehacket … Galgen und Scharfrichter in Hessen«. Dr. Joachim Meißner

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